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   BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06   

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BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2007,35098)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2007,35098)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2007 - 28 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2007,35098)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06
    Da der Begriff "kreatives Hobby" eine gebräuchliche Redewendung darstellt, ist davon auszugehen, dass der inländische Verkehr die Aneinanderreihung der beiden Wörter "CREATIVE" und "HOBBY" als völlig sprachüblich wahrnehmen wird, so dass mit der vorliegenden Anmeldung kein Fall einer derart ungewöhnlichen Wortkombination gegeben ist, dass dadurch eine Bezeichnung geschaffen wird, die mehr ist als die bloße Summe ihrer beschreibenden Bestandteile (vgl. EuGH, MarkenR 2004, 99, Rdn. 100 - Postkantoor).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und somit die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517 - Linde, Winward und Rado).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06
    Kann einer Marke wie im vorliegenden Fall ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, der von den hier angesprochenen allgemeinen Verkehrskreisen, die als normal informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind, ohne weiteres verstanden wird, so fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (st. Rspr.; vgl. BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 3/06
    Bei der Prüfung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft ist zwar nach der Rechtsprechung des BGH davon auszugehen, dass jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. etwa BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
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